{"id":87,"date":"2021-05-22T21:11:04","date_gmt":"2021-05-22T19:11:04","guid":{"rendered":"https:\/\/elektrosk.at\/?page_id=87"},"modified":"2025-02-07T20:43:43","modified_gmt":"2025-02-07T19:43:43","slug":"impressum-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/impressum-agb\/","title":{"rendered":"Impressum \/ AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"87\" class=\"elementor elementor-87\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-f9cf3c2 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"f9cf3c2\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-3ff03315\" data-id=\"3ff03315\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4e909832 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"4e909832\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flex wp-block-buttons-is-layout-flex\">\n<p><\/p>\n<div><a>Impressum<\/a><\/div>\n<p><\/p>\n<\/div>\n<p><\/p>\n<p><\/p>\n<hr>\n<p><\/p>\n<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\">\n<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\">\n<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-9d6595d7 wp-block-columns-is-layout-flex\" style=\"color: #000000;\">\n<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow\" style=\"flex-basis: 100%;\">\n<p><\/p>\n<div class=\"is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\"><div class=\"wp-block-group__inner-container\">\n<p><\/p>\n<pre>Elektro SK GmbH\nValiergasse 62\nA-6020 Innsbruck\nMob: +43 (0) 650 840 17 05\nTelefon: 0512 34 12 76\nE-Mail: elektro.sk@aon.at | elektro.sk@speed.at | <strong>office@elektrosk.at<\/strong> |\n\n<strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer:<\/strong> Kasim Seferovic, Denis Seferovic\n<strong>UID Nummer: <\/strong>ATU68843479\n<strong>Firmenbuchnummer: <\/strong>FN 411732 p\n<strong>Gerichtsstand: <\/strong>Handelsgericht Innsbruck\n<strong>Mitglied bei: <\/strong>Wirtschaftskammer Tirol<\/pre>\n<pre style=\"font-size: 14.875px;\"><span style=\"font-weight: bolder;\">Berufsrecht:<\/span> https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10007517\n<span style=\"font-weight: bolder;\">Gewerbebeh\u00f6rde: <\/span>Stadtmagistrat Innsbruck\n<br><\/pre>\n<pre>F\u00fcr den Inhalt Verantwortlich:\nElektro SK Kasim Seferovic \u00fcbernimmt keinerlei Verantwortung f\u00fcr Links zu anderen Seiten im Internet, deren Inhalte, Gestaltung und Datenschutzpolitik und \u00fcbernimmt hiermit ausdr\u00fccklich keine Verantwortung f\u00fcr die In halte der verlinkten Seiten.\n\n \nAGB Elektro SK GmbH\nGesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Errichtung und In-standhaltung von elektrotechnischen Anlagen\nStand Januar 2021\n1.\tGeltung \n1.1.\tDiese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns (Elektro SK GmbH) und nat\u00fcrlichen und juristi-schen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4n-zungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wird. \n1.2.\tEs gilt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden je-weils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unse-rer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.elektrosk.at) und wurden diese auch an den Kun-den \u00fcbermittelt.\n1.3.\tWir kontrahieren ausschlie\u00dflich unter Zugrundele-gung unserer AGB.\n1.4.\tGesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nde-rungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen \u2013gegen\u00fcber unterneh-merischen Kunden schriftlichen \u2013Zustimmung.\n1.5.\tGesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. \n2.\tAngebot\/Vertragsabschluss \n2.1.\tUnsere Angebote sind unverbindlich.\n2.2.\tZusagen, Zusicherungen und Garantien unserer-seits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.\n2.3.\tIn Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angef\u00fchr-te Informationen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde \u2013 sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt \u2013 uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbind-lich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich \u2013 unternehmeri-schen Kunden gegen\u00fcber schriftlich \u2013 zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.\n2.4.\tKostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hinge-wiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit s\u00e4mtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der ge-genst\u00e4ndlichen Rechnung das Entgelt f\u00fcr den Kosten-voranschlag gutgeschrieben \n2.5.\tKostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hinge-wiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit s\u00e4mtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der ge-genst\u00e4ndlichen Rechnung das Entgelt f\u00fcr den Kosten-voranschlag gutgeschrieben.\n3.\tPreise \n3.1.\tPreisangaben sind grunds\u00e4tzlich nicht als Pau-schalpreis zu verstehen.\n3.2.\tF\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, be-steht Anspruch auf angemessenes Entgelt.\n3.3.\tPreisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkos-ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegen\u00fcber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zur\u00fcckzunehmen.\n3.4.\tDie fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt-material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge-sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tz-lich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgelts-vereinbarung angemessen zu verg\u00fcten.\n3.5.\tWir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An-trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 3% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinba-rungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwen-diger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, \u00c4nderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlus-ses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chli-chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. \n3.6.\tDas Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und er-folgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Aus-gangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. \n3.7.\tVerbrauchern als Kunden gegen\u00fcber erfolgt bei \u00c4n-derung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gem\u00e4\u00df Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverh\u00e4ltnisses gem\u00e4\u00df Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Ver-tragsabschluss zu erbringen ist. \n3.8.\tBogenf\u00f6rmig verlegte Leitungen werden im Au\u00dfen-bogen gemessen. Formst\u00fccke und Einbauten werden im Rohrausma\u00df mitgemessen, jedoch separat verrech-net. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unbe-r\u00fccksichtigt.\n3.9.\tErfolgt die Abrechnung nach Aufma\u00dfen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufma\u00dfe vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einla-dung zu beweisen, dass die ermittelten Ausma\u00dfe nicht richtig festgestellt wurden.\n4.\tBeigestellte Ware (Beistellungen)\n4.1.\tWerden Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kun-den beigestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 25 % des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw. des Materials zu berechnen. \n4.2.\tSolche Beistellungen des Kunden sind nicht Ge-genstand von Gew\u00e4hrleistung. Die Qualit\u00e4t und Be-triebsbereitschaft der Beistellungen liegt in der Verant-wortung des Kunden. \n5.\tZahlung \n5.1.\tEin Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab-schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung f\u00e4llig. Vorbehaltlich abwei-chender Vereinbarungen, die zuvor schriftlich oder m\u00fcnd-lich getroffen wurden.\n5.2.\tDie Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdr\u00fccklichen, gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen \u2013 Vereinbarung.\n5.3.\tVom Kunden vorgenommene Zahlungswidmun-gen auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht ver-bindlich.\n5.4.\tGegen\u00fcber Unternehmern als Kunden sind wir ge-m\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegen\u00fcber Verbrauchern berechnen wir ei-nen Zinssatz iHv 4%.\n5.5.\tDie Geltendmachung eines weiteren Verzugs-schadens bleibt vorbehalten, gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausge-handelt wird.\n5.6.\tKommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Er-f\u00fcllung durch den Kunden einzustellen.\n5.7.\tWir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge-sch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen. Dies gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden nur f\u00fcr den Fall, dass eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung zumindest seit sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.\n5.8.\tEine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festge-stellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenanspr\u00fcche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, so-wie bei Zahlungsunf\u00e4higkeit unseres Unternehmens.\n5.9.\tBei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist verfallen ge-w\u00e4hrte Verg\u00fctungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.\n5.10.\tDer Kunde verpflichtet sich im Falle von Zah-lungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkas-sospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu erset-zen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei ver-schuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac 25 soweit dies im angemessenen Verh\u00e4ltnis zur betriebenen Forderung steht.\n6.\tBonit\u00e4tspr\u00fcfung \n6.1.\tDer Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4nd-nis, dass seine Daten ausschlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4u-bigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband (AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeit-nehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.\n7.\tMitwirkungspflichten des Kunden \n7.1.\tUnsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald der Kunde alle baulichen, techni-schen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausf\u00fch-rung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Ver-tragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen um-schrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. \n7.2.\tInsbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leis-tungsausf\u00fchrung die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitun-gen oder \u00e4hnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, sonstige m\u00f6gliche St\u00f6rungs-quellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen stati-schen Angaben und allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche projektierte \u00c4nderungen unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen.\n7.3.\tAuftragsbezogene Details zu den notwendigen An-gaben k\u00f6nnen bei uns erfragt werden.\n7.4.\tKommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist \u2013 ausschlie\u00dflich im Hinblick auf die infolge fal-scher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsf\u00e4-higkeit \u2013 unsere Leistung nicht mangelhaft. \n7.5.\tDer Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Drit-ter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Be-h\u00f6rden (zB Anmeldung Strombezug) auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Ver-tragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunden auf-grund Ausbildung oder Erfahrung \u00fcber solches Wissen verf\u00fcgen musste.\n7.6.\tDie f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wasser-mengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustel-len. \n7.7.\tEbenso haftet der Kunde daf\u00fcr, dass die techni-schen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenst\u00e4nden kompa-tibel sind.\n7.8.\tWir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu \u00fcberpr\u00fcfen.\n7.9.\tDer Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fch-rung kostenlos versperrbare R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.\n8.\tLeistungsausf\u00fchrung \n8.1.\tWir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.\n8.2.\tDem unternehmerischen Kunden zumutbare sach-lich gerechtfertigte geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt. Gegen\u00fcber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.\n8.3.\tKommt es nach der Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4n-zung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer\/ Leis-tungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.\n8.4.\tW\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines k\u00fcrzeren Zeit-raums, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.\n8.5.\tSachlich (zB Anlagengr\u00f6\u00dfe, Baufortschritt, u.a.) ge-rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zu-l\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt wer-den.\n9.\tLeistungsfristen und Termine\n9.1.\tFristen und Termine verschieben sich bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verz\u00f6gerung unserer Zulieferer oder sons-tigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (zB schlechte Witterung), in jenem Zeitraum, w\u00e4hrenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. \n9.2.\tWerden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch den Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent-sprechend verl\u00e4ngert und vereinbarte Fertigstellungs-termine entsprechend hinausgeschoben\n9.3.\tWir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige La-gerung von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb 1,5 % des Rechnungsbetrages je be-gonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrech-nen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.\n9.4.\tUnternehmerischen Kunden gegen\u00fcber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.\n9.5.\tBei Verzug mit der Vertragserf\u00fcllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmeri-schen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen. \n10.\tHinweis auf Beschr\u00e4nkung des Leistungsum-fanges\n10.1.\tIm Rahmen von Montage- und Instandset-zungsarbeiten k\u00f6nnen Sch\u00e4den (a) an bereits vorhande-nen (Rohr-)Leitungen, Ger\u00e4ten als Folge nicht erkennba-rer (insbesondere baulicher) Gegebenheiten oder Mate-rialfehler des vorhandenen Bestands (b) bei Stemm-arbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Sol-che Sch\u00e4den sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben. \n10.2.\tBei behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen be-steht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte und den Umst\u00e4n-den entsprechende Haltbarkeit. \n10.3.\tVom Kunden ist bei behelfsm\u00e4\u00dfiger Instandset-zung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.\n11.\tGefahrtragung\n11.1.\tF\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang bei \u00dcbersendung der Ware an den Verbraucher gilt \u00a7 7b KSchG. \n11.2.\tAuf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr \u00fcber, sobald wir den Kaufgegenstand, das Mate-rial oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur \u00fcbergeben.\n11.3.\tDer unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung \u00fcber schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschlie\u00dfen. Der Kunde genehmigt jede verkehrs\u00fcbliche Versandart. \n12.\tAnnahmeverzug \n12.1.\tGer\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als 2 Wochen in An-nahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz an-gemessener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsaus-f\u00fchrung spezifizierten Ger\u00e4te und Materialien ander-weitig verf\u00fcgen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen. \n12.2.\tBei Annahmeverzug des Kunden sind wir eben-so berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserf\u00fcllung die Ware bei uns einzulagern, wof\u00fcr uns eine Lagergeb\u00fchr in H\u00f6he von \u20ac 110,- zusteht. \n12.3.\tDavon unber\u00fchrt bleibt unser Recht, das Ent-gelt f\u00fcr erbrachte Leistungen f\u00e4llig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.\n12.4.\tDie Geltendmachung eines h\u00f6heren Scha-dens ist zul\u00e4ssig. Gegen\u00fcber Verbrauchern besteht die-ses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.\n13.\tEigentumsvorbehalt \n13.1.\tDie von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.\n13.2.\tEine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen.\n13.3.\tIm Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreis-forderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.\n13.4.\tGer\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbe-haltsware heraus zu verlangen. Gegen\u00fcber Verbrau-chern als Kunden d\u00fcrfen wir dieses Recht nur aus\u00fcben, wenn zumindest eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung des Ver-brauchers seit mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.\n13.5.\tDer Kunde hat uns von der Er\u00f6ffnung des Konkurses \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der Pf\u00e4ndung unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.\n13.6.\tWir sind berechtigt, zur Geltendmachung unse-res Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbe-haltsware soweit f\u00fcr den Kunden zumutbar zu betreten; dies nach angemessener Vorank\u00fcndigung.\n13.7.\tNotwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten tr\u00e4gt der Kun-de. \n13.8.\tIn der Geltendmachung des Eigentumsvorbe-haltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.\n13.9.\tDie zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden freih\u00e4ndig und bestm\u00f6glich verwerten.\n13.10.\tBis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-\/Kaufgegenstand weder verpf\u00e4ndet, sicherungs\u00fcbereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pf\u00e4ndung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unver-z\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen\n14.\tSchutzrechte Dritter\n14.1.\tBringt der Kunde geistige Sch\u00f6pfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Sch\u00f6p-fungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufge-wendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kos-ten zu beanspruchen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig. \n14.2.\tDer Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.\n14.3.\tEbenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufge-wendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kun-den verlangen.\n14.4.\tWir sind berechtigt, von unternehmeri-schen Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angemessene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen\n15.\tUnser geistiges Eigentum \n15.1.\tPl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sons-tige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unse-ren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Ei-gentum.\n15.2.\tDie Verwendung solcher Unterlagen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugswei-sen Kopierens bedarf unserer ausdr\u00fccklicher Zustim-mung.\n15.3.\tDer Kunde verpflichtet sich weiteres zur Ge-heimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zu-gegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.\n16.\tGew\u00e4hrleistung\n16.1.\tEs gelten die Bestimmungen \u00fcber die gesetzli-che Gew\u00e4hrleistung.\n16.2.\tDie Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt gegen\u00fcber Kunden drei Jahre ab \u00dcbergabe.\n16.3.\tDer Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abwei-chender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fer-tigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verwei-gert hat. \n16.4.\tIst eine gemeinsame \u00dcbergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.\n16.5.\tBehebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.\n16.6.\tZur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des unter-nehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzu-r\u00e4umen.\n16.7.\tEin Wandlungsbegehren k\u00f6nnen wir durch Ver-besserung oder angemessene Preisminderung abwen-den, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbe-hebbaren Mangel handelt.\n16.8.\tSind die M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unbe-rechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.\n16.9.\tDer unternehmerische Kunde hat stets zu bewei-sen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.\n16.10.\tM\u00e4ngel am Liefergegenstand, die der unter-nehmerische Kunde bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4fts-gang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen h\u00e4tte m\u00fcssen sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 14 Tage nach \u00dcbergabe an uns schriftlich anzuzeigen.\n16.11.\tEine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhe-bung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.\n16.12.\tWird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig erho-ben, gilt die Ware als genehmigt.\n16.13.\tDie mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom unterneh-merischen Kunden an uns zu retournieren. Im Zu-sammenhang mit der M\u00e4ngelbehebung entstehende Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Kun-den. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind \u2013 sofern wirtschaftlich vertretbar \u2013 vom unternehmeri-schen Kunden an uns zu retournieren.\n16.14.\tDen Kunden trifft die Obliegenheit, eine unver-z\u00fcgliche Mangelfeststellung durch uns zu erm\u00f6gli-chen.\n16.15.\tDie Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitun-gen, Verkabelungen u.\u00e4. nicht in technisch einwandfrei-em und betriebsbereitem Zustand oder mit den geliefer-ten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal f\u00fcr den Mangel ist. \n16.16.\tKeinen Mangel begr\u00fcndet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf abweichende tats\u00e4ch-liche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leis-tungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gem\u00e4\u00df Punkt 7. nicht nachkommt.\n17.\tHaftung \n17.1.\tWegen Verletzung vertraglicher oder vorvertrag-licher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei Verm\u00f6genssch\u00e4den nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.\n17.2.\tGegen\u00fcber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschr\u00e4nkt mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflicht-versicherung.\n17.3.\tDiese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben. Gegen\u00fcber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehan-delt wurde.\n17.4.\tSchadenersatzanspr\u00fcche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.\n17.5.\tDer Haftungsausschluss umfasst auch An-spr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcl-lungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden \u2013 ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden \u2013 zuf\u00fcgen.\n17.6.\tUnsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4-den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbe-triebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Scha-den war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung \u00fcbernommen haben.\n17.7.\tWenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Scha-denversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und be-schr\u00e4nkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Ver-sicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).\n18.\tSalvatorische Klausel\n18.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.\n18.2. Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam \u2013 ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien \u2013 eine Ersatz-regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.\n19.\tAllgemeines\n19.1.\tEs gilt \u00f6sterreichisches Recht\n19.2.\tDas UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.\n19.3.\tErf\u00fcllungsort ist der Sitz des Unternehmens (Innsbruck).\n19.4.\tGerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertrags-verh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkei-ten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht. Gerichtsstand f\u00fcr Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufent-halt oder Ort der Besch\u00e4ftigung hat. \n19.5.\tDie derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (h\u00f6here Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Ge-sch\u00e4ftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erkl\u00e4rt ausdr\u00fccklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annah-meverzug (insbesondere gem\u00e4\u00df 12.) einverstanden ist.\n\n\nAnmerkungen:\nDie vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktu-ell geltenden Gesetzeslage erstellt. Sprachliche For-mulierungen in m\u00e4nnlicher Form gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr beide Geschlechter\n<\/pre>\n<p><\/p>\n<\/div><\/div>\n<p><\/p>\n<\/div>\n<p><\/p>\n<\/div>\n<p><\/p>\n<\/div>\n<p><\/p>\n<\/div>\n<p><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Elektro SK GmbH Valiergasse 62 A-6020 Innsbruck Mob: +43 (0) 650 840 17 05 Telefon: 0512 34 12 76 E-Mail: elektro.sk@aon.at | elektro.sk@speed.at | office@elektrosk.at | Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Kasim Seferovic, Denis Seferovic UID Nummer: ATU68843479 Firmenbuchnummer: FN 411732 p Gerichtsstand: Handelsgericht Innsbruck Mitglied bei: Wirtschaftskammer Tirol Berufsrecht: https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10007517 Gewerbebeh\u00f6rde: Stadtmagistrat Innsbruck F\u00fcr den Inhalt Verantwortlich: Elektro [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-87","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/87","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=87"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/87\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1876,"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/87\/revisions\/1876"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/elektrosk.at\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=87"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}